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Braun & Braun PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft
Braun & Braun PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft hilft Dir, bei der Erstellung der Steuererklärung, wenn Du mit Bitcoin, Ethereum, Iota oder sonstige Altcoins gehandelt hast.
Mit digitalen Währungen bezahlte Einnahmen
Wenn Du Einkünfte erhältst, die mit digitalen Zahlungsmitteln bezahlt werden, sind die Einkünfte ganz normal zu versteuern. Natürlich ist die Buchhaltung in Deutschland in Euro zu führen. Das heißt, die Einkünfte müssen zum Zeitpunkt des Zuflusses in Euro umgerechnet werden.
Handel mit Kryptowährungen
Kryptowährungen im Privatvermögen kaufen und innerhalb eines Jahres wieder verkaufen, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.
Umsatzsteuerpflicht?
Virtuelle Währungen gelten grundsätzlich als immaterielle Wirtschaftsgüter. Der Verkauf eines immateriellen Wirtschaftsguts ist umsatzsteuerlich als sonstige Leistung grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig.
Gewerbebetrieb oder selbstständige Tätigkeit
Wenn Du virtuelle Währungen im Betriebsvermögen hältst, da beispielsweise ein Kunde seine Rechnung mittels Kryptowährung beglichen hat, dann sind diese im Betriebsvermögen stets steuerverstrickt.
Mining
Miner sind Gewerbetreibende. Damit müssen Miner ihr Gewerbe bei der ansässigen Gemeinde anmelden.
Braun & Braun PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft beraten Dich gerne zu dem Thema:
Steuerliche Erstberatung (1 Stunde): 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Gerne persönlich, aber auch per Telefon, Skype möglich.
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